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Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft und lassen Sie sich dabei von einer Förderung unter die Arme greifen. Sie haben noch nicht den passenden Fördertopf gefunden? Laden Sie sich unser White Paper “Fördertöpfe für die Digitalisierung im Sozialwesen” herunter, um mehr zu erfahren.
Förderung für Digitalisierung im Sozialwesen
Moderne Technologien und Digitalisierung bieten große Chancen für das Sozialwesen, das unter anderem unter dem zunehmenden Personalmangel leidet. Durch die Digitalisierung sowie die Automatisierung von Prozessen können Zeitgewinne realisiert und eine Entlastung des Personals bewirkt werden. Doch das ist mit Investitionen verbunden. An dieser Stelle kommen Förderprogramme ins Spiel.
In Deutschland stehen eine Vielzahl an Förderprogrammen für die Unterstützung von Digitalisierungsprojekten in der Pflege zur Verfügung. Um den passenden Fördertopf zu finden, muss man sich jedoch durch einen regelrechten Fördermitteldschungel kämpfen.
Aus diesen Gründen haben wir Ihnen den größten Teil der Arbeit abgenommen. Lesen Sie deshalb weiter und stellen Sie fest, ob die von uns recherchierten Förderprogramme für Sie in Frage kommen.
Förderung Digitalisierung Sozialwesen – Wer wird gefördert?
Die von uns recherchierten Förderprogramme gelten speziell für das Gesundheits- und Sozialwesen
Altenpflege
– Stationäre Pflegeeinrichtungen – Tages- und Kurzzeitpflege – ambulante Pflegedienste / Sozialstationen – Betreutes Wohnen / Service-Wohnen – Palliative Dienste / Hospize – Betreuungsdienste / Beratungsdienste
Menschen mit Beeinträchtigungen
– Eingliederungshilfe Wohneinrichtungen – Vollstationäre Dauerpflege von Menschen mit Beeinträchtigungen – Werkstätten für Menschen mit körperlicher, psychischer und geistigen Behinderungen
Kinder-, Familien- und Jugendpflege
– Teilstationäre und stationäre Einrichtungen – ambulante Kinder-, Familien- und Jugendhilfen – Betreute Wohngruppen – Pflegekinderhilfen – Kindergärten und Kinderhorte
Krankenhäuser und Kliniken
– Allgemeinkrankenhäuser & Universitätskliniken – Fachkrankenhäuser sowie Sucht- und Drogenkliniken – Psychosomatische & Psychiatrische Kliniken – Belegkrankenhäuser sowie Tages- und Nachtkliniken – Vorsorgeeinrichtungen – Reha- & Kur-Kliniken
Förderung Digitalisierung Sozialwesen – Was wird gefördert?
Was gefördert wird, hängt von dem jeweiligen Förderprogramm ab. Die von uns recherchierten Programme fördern beispielsweise:
Maßnahmen zur Digitalisierung
Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Vernetzung, mobilen Kommunikation und Zusammenarbeit / Telemedizinische Anwendungen
Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung (z.B. Migration, Portierung) der Maßnahmen notwendig sind
Schulung des Personals / Qualifikation der Mitarbeitenden
Investitionen in digitale Technologien
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) stehen
Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
Digitale Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung
Förderung Digitalisierung Sozialwesen – Was wird nicht gefördert?
Was nicht gefördert wird, hängt von dem jeweiligen Förderprogramm ab. Förderprogramme fördern aber in der Regel folgende Dinge nicht:
Leistungen, die durch die Regelfinanzierung abgedeckt sind
Budgetlücken
Verluste aus Vorjahren
Bereits begonnene Maßnahmen
Maßnahmen, zu denen keinerlei Eigenmittel zugesteuert werden können
Die besten Fördertöpfe aus über 1.000 Programmen und Ausschreibungen
Wir haben das gesamte überregionale Förderangebot gescannt und analysiert. Dabei haben wir aus den folgenden Bereichen die Programme ausgewählt, die am besten für die Digitalisierung im Sozialwesen geeignet sind.
Bundesprogramme
Landesprogramme
EU-Programme
Hilfs- und Medienfonds
Stiftungen
Soziallotterien
Überblick: Welche Förderprogramme gibt es für die Digitalisierung im Sozialwesen?
Bundesweite Fördertöpfe
Fördergebiet | Name des Programms | Zuschuss (max.) |
---|---|---|
Deutschland | Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) | 12.000 € |
Deutschland | Digital jetzt – Innovationsförderung | 50.000 € |
Deutschland | ESF-Plus Bundesprogramm rückenwind hoch drei | 1.200.000 € |
Regionale Fördertöpfe
Fördergebiet | Name des Förderprogramms | Zuschuss (max.) |
Hamburg | Hamburg Digital Invest | 17.000 € |
Bremen | Digitaler Mittelstand | 17.000 € |
Niedersachen | Digitalisierung im Gesundheitswesen | 16.000 € |
Berlin | Digitalprämie Berlin | 17.000 € |
Brandenburg | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) | 500.000 € |
Brandenburg | Brandenburg-Kredit Pflege | 2.000.000 € |
Nordrhein-Westfalen | MID–Digitalisierung | 15.000 € |
Hessen | DIGI-Ambulant | 6.000 € |
Hessen | Förderprogramm "Dein Ehrenamt" | 15.000 € |
Sachsen | eHealtSax (Teil A und B) | offen |
Thüringen | Digitalbonus Thüringen | 15.000 € |
Baden-Württemberg | Digitalisierungsprämie Plus | 3.000 € |
Praktische Steckbriefform
Alle entscheidenden Infos auf einem Blick
Fördergebiet
Fördersumme
Förderquote
Fördergeber
Antragsberechtigte
Förderziel
Fördergegenstand
Förderart
Förderumfang
Laufzeit
Beantragung
Besonderheiten
Links zu Webseiten, Richtlinien, Orientierungshilfen, FAQ’s, Antragsportalen uvm.
Fördertöpfe für die Digitalisierung im Sozialwesen
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Förderung Digitalisierung Sozialwesen – Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Gewährung von Fördergeldern erfordert in der Regel einen vorherigen Antrag, der bei den zuständigen Behörden bzw. bei dem Projektträger eingereicht werden muss.
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von dem jeweiligen Förderprogramm ab. Entsprechende Informationen und Links finden Sie in unserem White Paper.
Die ersten Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahme dürfen in der Regel erst nach der Genehmigung bzw. Bewilligung des Antrags unternommen werden.
Die Zeitspanne bis zur Bewilligung variiert in der Regel und kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten liegen.
Beim Förderprogramm „Digital jetzt“ besteht eine so große Nachfrage, dass die Zulassung zur Antragstellung nach der Registrierung einmal pro Monat im Losverfahren erfolgt.
Die Einreichung der Unterlagen hat nach den Vorgaben des konkreten Förderprogramms zu erfolgen. Manche Behörden schreiben eine Einreichung per Post vor. Die meisten Projektträger verfügen aber mittlerweile über Antragsportale im Internet, die eine digitale Einreichung der Unterlagen ermöglichen. Wo Sie wie verfahren müssen, erfahren Sie in unserem White Paper.
Wenige Förderprogramme setzen voraus, dass vorab ein Beratungsgespräch (z. B. mit dem Projektträger) erfolgt ist.
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Häufig gestellte Fragen
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