Vertragsbedingungen für die Nutzung von Software über das Internet
(Software as a Service)
der
LUCI GmbH, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
Allgemeines
(A) Der Anbieter hat eine Software entwickelt, welche sowohl über seine mobile Applikation auf Android und IOS Systemen als auch das Web benutzt werden kann. Die Software wird autorisierten Nutzern über das Internet als Software as a Service (SaaS) Lösung auf Abonnementbasis im Rahmen einer Lizenz (Nutzungsrecht) zur Verfügung gestellt, sie wird nicht verkauft.
(B) Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz und sonstigen Gesetzen und Abkommen über den Schutz von geistigem Eigentum.
(C) Der Kunde möchte den Service des Anbieters für seine Geschäftstätigkeit nutzen.
(D) Nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen hat sich der Anbieter zur Bereitstellung der Software verpflichtet, und der Kunde dazu, diesen Service zu abonnieren und zu bezahlen.
1. Definitionen
Die im Vertrag nicht anderweitig definierten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
Verbundene Unternehmen: juristische Person, die eine der Parteien dieses Vertrages direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht. Im Sinne des Vorstehenden bezeichnet „Kontrolle“ das Eigentum an (i) mehr als 50 % (fünfzig Prozent) der Stimmrechte zur Wahl von Geschäftsführern der juristischen Person, oder (ii) mehr als 50 % (fünfzig Prozent) der Eigentumsrechte an der juristischen Person.
Autorisierte Nutzer: alle Mitarbeiter, Kunden und deren Angehörige sowie Partner, denen der Kunde die Nutzung der Services gestattet hat, wie näher in Ziffer 3.2 beschrieben;
Normaler Geschäftsgebrauch: die normale Nutzung der App um mit anderen Nutzern im geschäftlichen Kontext zu kommunizieren, zu kollaborieren und generell zu interagieren sowie Informationen auszutauschen.
Erhebliche Abweichungen vom üblichen Gebrauch und nicht übliche Anwendungen: das Abonnement oder die App werden zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne einer normalen geschäftlichen Anwendung) oder missbräuchlich (rechtswidrige Nutzung wie Betrugsfälle, Spam etc.) eingesetzt.
Daten autorisierter Nutzer: personenbezogene Daten und Informationen, die dem Anbieter von den autorisierten Nutzern mitgeteilt werden und/oder vom Kunden in den Web-Admin Bereich eines Kontos für autorisierte Nutzer eingegeben wurden, nicht jedoch Kunden- und Anbieter-Daten;
Anbieter-Daten: bezeichnet (i) die dem Kunden im Rahmen der Services von dem Anbieter mitgeteilten Informationen und Daten; (ii) die von dem Anbieter aus der Nutzung der Services durch den Kunden entnommenen Metadaten, die zur Erbringung der Services genutzt werden; und (iii) Feedback oder Vorschläge des Kunden oder der autorisierten Nutzer an den Anbieter in Bezug auf die Services;
Kundendaten: Daten und Informationen, die der Kunde dem Anbieter zur Verfügung gestellt hat und/oder die vom Kunden, autorisierten Nutzern, oder vom Anbieter im Namen des Kunden zwecks Nutzung der Services oder zur Ermöglichung der Nutzung der Services durch den Kunden eingegebenen Daten, oder die vom oder für den Kunden durch dessen Nutzung der Services erhobenen und bearbeiteten Daten, nicht jedoch Anbieter-Daten und Daten autorisierter Nutzer;
Datenschutzerklärung: die Datenschutzerklärung des Anbieters in ihrer jeweils gültigen Fassung (https://luciapp.de/datenschutz/);
Anspruchsjahr: bezeichnet jeweils einen aufeinander folgenden Zeitraum von 12 Monaten, der ab dem Datum des Inkraftretens dieses Vertrages läuft;
Erstlaufzeit des Abonnements: die Erstlaufzeit des Abonnements ist im Auftragsformular angegeben;
Verlängerungszeitraum: aufeinander folgende Laufzeiten von jeweils 12 Monaten, die sich automatisch an die Erstlaufzeit anschließen;
Laufzeit des Abonnements: bezeichnet die Erstlaufzeit des Abonnements und alle sich daran anschließenden Verlängerungszeiträume;
Vertrauliche Informationen: eigentumsrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen einer Partei, die entweder eindeutig als solche bezeichnet werden und/oder die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung nach vernünftigem Ermessen als vertraulich oder eigentumsrechtlich geschützt anzusehen sind;
Geschäftszeiten: Die Geschäftszeiten des Anbieters sind Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr, mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen der Bundesrepublik Deutschland und denen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gebühr: bezeichnet die Abonnement-Lizenzgebühr sowie alle zusätzlichen Kosten oder Auslagen, die sich aus dem Antragsformular ergeben;
Unangemessene Inhalte: Inhalte, welche (a) ungesetzlich, schädlich, bedrohend, verleumderisch oder obszön sind, gegen Urheberrecht verstoßen, eine Belästigung darstellen, rassistisch bzw. ethnisch beleidigend sind; (b) rechtswidrigen Handlungen Vorschub leisten; (c) sexuell eindeutige Bilder zeigen; (d) gesetzeswidrige Gewalt fördern; (e) aufgrund Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Glaubensangehörigkeit, sexueller Orientierung, Behinderung diskriminierend sind; oder (f) Personen- oder Sachschaden verursachen;
Rechte am geistigen Eigentum: insbesondere Patentrechte, Markenrechte, Rechte an Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, sonstige, die Handelstätigkeit kennzeichnende Symbole, sowie Erfindungen, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Datenbanken, Rechte am Know-how, Geschäftsgeheimnisse sowie alle anderen Rechte am geistigen Eigentum, die weltweit entstehen, gleich ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, und einschließlich der Anmeldungen zwecks Gewährung dieser Rechte;
Auftragsformular: das vom Kunden dem Anbieter vorgelegte Auftragsformular mit allen Einzelheiten der Services, welches Bestandteil des Vertrages ist;
Service(s): bezeichnet (i) die Nutzung der Software nach Maßgabe dieses Vertrages; (ii) die Nutzung der Anbieter-Daten; (iii) Erbringung von Beratungs- und Supportleistungen;
Software: die vom Anbieter im Rahmen der Services bereitgestellten Softwareanwendungen wie im Auftragsformular näher beschrieben;
Abonnement-Lizenzgebühr: die vom Kunden an den Anbieter für die Abonnement-Lizenzen zu zahlende, im Auftragsformular näher angegebene Gebühr;
Abonnement-Lizenzen: die vom Kunden gemäß diesem Vertrag erworbenen Abonnement-Lizenzen für die im Auftragsformular angegebene Anzahl an Betten und/oder autorisierter Nutzer. Die Abonnement-Lizenzen räumen den autorisierten Nutzern das Recht auf den Zugriff auf die Services und deren Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrages ein;
Supportleistungen: bezeichnet die Standard-Supportleistungen, die vom Anbieter in Bezug auf die Software erbracht werden;
Fremdanwendungen: bezeichnet Online-Anwendungen und Offline-Softwareprodukte, die von Dritten angeboten und gemeinsam mit den Services verwendet werden; und
Virus: alle Dinge und Vorrichtungen (einschließlich Software, Codes, Dateien oder Programme), die den Zugriff auf Computersoftware, -hardware oder -netzwerke, Telekommunikationsdienste, Ausrüstung oder Netzwerke oder sonstige Leistungen oder Einrichtungen bzw. deren Betrieb, Zuverlässigkeit oder Nutzererlebnis verhindern, stören oder in sonstiger Weise beeinträchtigen, einschließlich Würmer, Trojaner, Viren und ähnliche Dinge oder Vorrichtungen.
2. Leistungen
2.1 Der Anbieter erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen (Services) während der Laufzeit des Abonnements gemäß den Bedingungen dieses Vertrages. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen (Services) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Antragsformulars.
2.2 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.
2.3 Der Anbieter stellt den Zugang zur Software in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit.
2.4 Die App-Komponente der Software wird dem Kunden über den Apple App Store und den Google Play Store zur Verfügung gestellt. Die Installation der App auf den Endgeräten hat der Kunde bzw. haben die autorisierten Nutzer gemäß den Angaben des jeweiligen App Store Betreibers selbst vorzunehmen.
2.5 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen, welche wesentliche Veränderungen beinhalten, und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen. Aktualisierte Versionen können von der vorherigen Version in Aussehen und Funktionsumfang abweichen. Zeit und Umfang der Änderungen, die zu einer neuen Version der Software führen, werden ausschließlich durch den Anbieter bestimmt.
2.6 Der Anbieter kann sich bei der Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienste der Hilfe Dritter bedienen und/oder die Leistungen ganz oder teilweise durch einen Dritten erbringen lassen.
2.7 Der Kunde erkennt an, dass es auf der Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexe Softwareprodukte vollständig frei von Fehlern herzustellen. Der Anbieter schuldet daher nicht die vollkommene Fehlerfreiheit der Software, sondern lediglich die Freiheit von solchen Fehlern, die deren Nutzung in erheblicher Weise einschränken.
2.8 Der Anbieter ist nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, den Zugang und die Nutzung des Kunden zu neuen Funktionalitäten der Software vom Abschluss einer gesonderten Vereinbarung und der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.
3. Nutzungsumfang
3.1 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Abonnement-Lizenzen erwirbt und vorbehaltlich der in dieser Ziffer 3 genannten Einschränkungen und der Vertragsbedingungen gewährt der Anbieter hiermit dem Kunden das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht, den autorisierten Nutzern die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen (Services) während der Laufzeit des Abonnements ausschließlich zu den im Vertrag und dem Antragsformular vereinbarten Zwecken zu gestatten.
Der autorisierte Nutzer darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich in Bezug auf die autorisierten Nutzer, dass:
3.2.1 ein Profil von nur einem autorisierten Nutzer genutzt wird;
3.2.2 jeder autorisierte Nutzer für die Nutzung der Services durch ihn ein sicheres Passwort zu erstellen hat, und dass dieses Passwort häufig zu ändern und von jedem autorisierten Nutzer vertraulich zu behandeln ist.
3.3 Der Kunde und der autorisierte Nutzer darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen.
3.4 Bei der Nutzung der Services greift der Kunde nicht auf Viren oder sonstiges Material, insbesondere Kundendaten und Daten autorisierter Nutzer zu, die:
3.4.1 ungesetzlich, schädlich, bedrohend, verleumderisch oder obszön sind, gegen Urheberrecht verstoßen, Belästigung darstellen, rassistisch bzw. ethnisch beleidigend sind;
3.4.2 gesetzwidrigen Handlungen Vorschub leisten; oder
3.4.3 auf sonstige Weise unrechtmäßig sind oder Personen- oder Sachschaden verursachen bzw. speichert, verbreitet oder überträgt selbige, und der Anbieter behält sich unverbindlich und unbeschadet seiner sonstigen Rechte gegenüber dem Kunden das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf sämtliches Material zu sperren, das die Bestimmungen dieser Vertragsklausel verletzt.
3.5 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
3.6 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreiten des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
3.7 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden und des autorisierten Nutzers widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde oder der autorisierte Nutzer die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
3.8 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
3.9 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
3.10 Fair Use Policy
Die angebotenen Abonnements gelten für den normalen Geschäftsgebrauch. Weist der Anbieter nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass Nutzer die abonnierte Leistung für nicht übliche Anwendungen (z.B. Hochladen und Verbreiten einer privaten Filmsammlung) benutzen, behält sich der Anbieter jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, respektive eine andere geeignete Maßnahme zu ergreifen.
Vermutet der Anbieter einen Fall von erheblicher Abweichung vom üblichen Gebrauch oder eine nicht übliche Anwendung, nimmt der Anbieter mit dem Kunden Kontakt auf, um die Situation zu besprechen. Nur wenn es sich tatsächlich um einen solchen Fall handelt und der Kunde nicht gewillt ist, die entsprechende Nutzung einzustellen, ergreift der Anbieter eine geeignete Maßnahme.
4. Verfügbarkeit der Services, Leistungsmängel & Support
4.1 Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, die Services (außer Fremdanwendungen) 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und über mindestens 99% der Zeit zur Verfügung zu stellen, außer:
4.1.1 während geplanter Pflege- und Wartungsarbeiten („Wartungszeit“, „Stillstandszeit“), die nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt werden sollen, vorausgesetzt, der Kunde wird hierüber 24 Stunden im Voraus unterrichtet;
4.1.2 bei Überlastung dergestalt, dass eine hohe Benutzerfrequenz zur Betriebsunterbrechung führt, die vom Kunden durch Überschreiten der vereinbarten Kapazität verursacht wurde;
4.1.3 bei Unerreichbarkeit des Kunden: wenn der Kunde aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden kann, um ein Verfügbarkeitsproblem zu lösen, dann läuft die Zeit solange nicht weiter bis der Anbieter in der Lage ist, mit dem Kunden Kontakt herzustellen, damit mit der Abhilfe des Verfügbarkeitsproblems begonnen werden kann;
4.1.4 bei Sachverhalten, die sich aus Problemen ergeben haben, denen die Nichteinhaltung vereinbarter Verfahren durch den Kunden zugrunde liegt oder die durch nicht genehmigte Änderungen der Services durch den Kunden verursacht wurden;
4.1.5 im Falle einer wesentlichen Verletzung von Vertragsbedingungen durch den Kunden;
4.1.6 zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme, auch ohne Ankündigung;
4.1.7 bei unerwarteten Ausfällen des Hosting-Anbieters; oder
4.1.8 bei Vorliegen höherer Gewalt (s. Ziffer 12.2).
4.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
4.3 Der Anbieter erbringt als Bestandteil der Services kostenfrei für den Kunden seine Standard-Supportleistungen während der üblichen Geschäftszeiten.
4.4 Diese Standard-Supportleistungen können gemäß Antragsformular eine Ansprechstelle (Hotline) für den Kunden beinhalten. Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
4.5 Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der autorisierten Nutzer der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten und dabei vom Anbieter gegebenenfalls gestellte Formulare zu verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters gemäß Antragsformular entgegen.
Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software.
4.6 Der Kunde kann erweiterte Supportleistungen, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden, separat (als Paket) erwerben, wie dies vom Anbieter jeweils angeboten wird und sich im Einzelnen aus dem Auftragsformular ergibt, und zwar zu den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Gebührensätzen des Anbieters für solche zusätzlichen Supportleistungen (die dem Kunden vom Anbieter zu gegebener Zeit mitgeteilt werden). Diese erweiterten Supportleistungen sind vorab ausdrücklich und gesondert schriftlich zu vereinbaren.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde erbringt alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen und erteilt alle Auskünfte, die nach vernünftigem Ermessen vom Anbieter für die Erbringung der Services benötigt werden. Im Falle von Verzögerungen der Unterstützung durch den Kunden kann der Anbieter vereinbarte Terminpläne oder Liefertermine angemessen anpassen;
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die autorisierten Nutzer die Services gemäß den Bedingungen dieses Vertrages nutzen, alle geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der gemäß diesem Vertrag vorgenommenen Handlungen einhalten, und die Services ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken nutzen. Der Kunde haftet für Vertragsverletzungen durch die autorisierten Nutzer;
5.3 Der Kunde ist ausschließlich für die Bereitstellung und Wartung seiner Netzwerkanbindung und Telekommunikationsverbindungen verantwortlich sowie für alle Probleme, eingetretene Zustände, Verzögerungen und Lieferausfälle, die auf der Netzwerkanbindung oder den Telekommunikationsverbindungen des Kunden beruhen oder damit im Zusammenhang stehen;
5.4 Der Kunde bemüht sich nach besten Kräften, den unbefugten Zugriff auf die Services bzw. deren Nutzung zu verhindern und wird im Falle des unbefugten Zugriffs bzw. Nutzung den Anbieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Mithin hat der Kunde die ihm bzw. den autorisierten Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben;
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
5.6 Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für das Moderieren der von den autorisierten Nutzern geposteten Inhalte und für die Belehrung der autorisierten Nutzer mit kundeneigenen Richtlinien darüber, was sie mittels der Services posten dürfen und was nicht;
5.7 Der Kunde ist ausschließlich für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Gestaltung, Angemessenheit, Erstellung, Wartung und Updates aller bei der Nutzung der Services verwendeten Kundendaten verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten der Kundendaten oder über ihre Verantwortung hinaus, die Kundendaten auf Weisung des Kunden akkurat wiederzugeben;
5.8 Der Kunde hat seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern;
5.9 Es obliegt dem Kunden, die vom Vertrag nicht umfasste Soft- und Hardwareumgebung der Software auf dem mobilen Endgerät ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten. Der Kunde und der von ihm autorisierte Nutzer hat die Hard- und Software insbesondere gegen unbefugte Zugriffe durch Dritte, Viren, Trojaner und sonstige Schadsoftware zu schützen. Der Kunde und der von ihm autorisierte Nutzer fügt keine unangemessenen Inhalte oder Viren, sonstige Informationen bzw. sonstiges Material ein, welche insgesamt oder teilweise bzw. der Zugriff darauf oder deren Nutzung eine Straftat darstellen oder in sonstiger Weise ungesetzlich sind, einschließlich der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, derartige Inhalte von dort, wo der Anbieter nach seinem eigenen billigen Ermessen diese Inhalte als unangemessene Inhalte ansieht, mit entsprechender Mitteilung an den Kunden zu entfernen; und
5.10 Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen, die zur Nutzung der Kundendaten (falls zutreffend hier insbesondere die Zulassungen und Genehmigungen der Eigentümer oder Genehmigungsinhaber von Informationen Dritter) und im Rahmen der Services erforderlich sind, und der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass diese Zulassungen und Genehmigungen eingeholt wurden.
5.11 Der Kunde wird:
5.11.1 nicht versuchen, die Software oder Teile davon in gleich welcher Form oder mit Hilfe irgendeines Mediums oder mit gleich welchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke davon anzufertigen, diese einzurahmen (framing), zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, downzuloaden, zu zeigen, zu übertragen oder zu verbreiten; oder
5.11.2 nicht versuchen, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (reverse engineering) oder in sonstiger Weise in ein von Menschen erkennbares Format zu bringen; oder
5.11.3 nicht auf die Services oder Teile davon zugreifen, um ein Produkt zu bauen oder eine Leistung anzubieten, welche mit den Services konkurrieren; oder
5.11.4 die Services nicht dazu verwenden, um Leistungen für Dritte zu erbringen; oder
5.11.5 die Services nicht in Unterlizenz vergeben, verkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, verbreiten, zeigen, offenlegen oder in sonstiger Weise gewerblich nutzen oder sie Dritten außer den autorisierten Nutzern zur Verfügung stellen.
6. Datenschutz
6.1 Der Anbieter erkennt an, dass der Kunde in Bezug auf Daten der autorisierten Nutzer (oder Kundendaten, die personenbezogene Daten beinhalten) als der für die Datenverarbeitung Verantwortliche handelt. Der Anbieter und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden und die autorisierten Nutzer gespeicherten Daten.
6.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der Services auf die Daten autorisierter Nutzer (oder Kundendaten, die personenbezogene Daten beinhalten) zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Dabei bemüht sich der Anbieter nach Kräften:
6.2.1 um Datensicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer und das Vorhandensein geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, mit denen ein angemessenes Sicherheitsniveau bei der Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer gewährleistet ist, sowie um den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer vor unbefugter oder ungesetzlicher Verarbeitung oder vor dem zufälligen Untergang, der Vernichtung oder Schäden;
6.2.2 um Wahrung der Integrität der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer und um Verhinderung des Verlusts oder der Beschädigung der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer;
6.2.3 darum, die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer nur gemäß den Anweisungen und Anleitungen des Kunden und seiner autorisierten Nutzer zu verarbeiten, wobei der Kunde etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung trägt. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, soweit dies gemäß gültiger Rechtsnormen notwendig ist; und
6.3 Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte.
6.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
6.5 Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden.
6.6 Für die Zwecke dieses Abschnitts 6 haben die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „personenbezogene Daten“, und „Verarbeitung“ die in der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 festgelegte Bedeutung.
7. Vertragswidrige Nutzung, Schadenersatz
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
8. Störungsmanagement
8.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 8.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
8.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
8.3.1 Schwerwiegende Störung: Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
8.3.2 Sonstige Störung: Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
8.3.3 Sonstige Meldung: Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien „schwerwiegende Störung“ und „sonstige Störung“ fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
8.4 Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit.
Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
9. Vertragslaufzeit und Vertragsende
9.1 Dieser Vertrag läuft ab dem Tag des Inkrafttretens der Erstlaufzeit des Abonnements gemäß Auftragsformular. Während dieser Erstlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Soweit das Auftragsformular nichts anderes besagt, wird dieser Vertrag danach automatisch für aufeinander folgende Laufzeiten von jeweils 12 Monaten (jeweils als „Verlängerungszeitraum“ bezeichnet) verlängert, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Ende der Erstlaufzeit des Abonnements oder der entsprechenden Verlängerungslaufzeit oder nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen in sonstiger Weise ordentlich gekündigt wird.
9.2 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Auftragsformular bezeichneten Datum/Zeitpunkt oder durch Überlassung der Software durch den Anbieter im App Store (Apple und/oder Google o. ä.) zunächst für die Dauer der im Auftragsformular vereinbarten Erstlaufzeit.
Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software durch die App Stores liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters und können daher nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Auch eine Stornierung der Bestellung aus diesem Grund ist nicht zulässig.
9.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solch wichtiger Grund liegt vor, wenn die andere Partei:
9.3.1 wesentlich gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen hat und im Falle einer Vertragsverletzung, der abgeholfen werden kann, diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach entsprechender Rüge abgeholfen hat; und
9.3.2 einen freiwilligen Antrag gemäß dem Konkurs- oder Insolvenzrecht stellt; ein Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter über die Partei oder deren Vermögen bestellt wird; oder wenn eine Vermögensverwaltungsanordnung über die andere Partei ergeht oder wenn diese einen Schuldenvergleich mit ihren Gläubigern eingeht oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder dies androht; oder wenn diese Partei einem entsprechenden Vorgang oder Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung unterliegt.
9.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt Ziffer 8.4 der AGB’s des Anbieters.
9.5 Mit der Beendigung dieses Vertrages aus gleich welchem Grund:
9.5.1 enden alle mit diesem Vertrag gewährten Rechte unverzüglich;
9.5.2 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren;
9.5.3 stellt der Kunde die Nutzung der Services ein;
9.5.4 leistet der Kunde umgehend alle gemäß diesem Vertrag fälligen Zahlungen;
9.5.5 gibt jede Partei sämtliche der anderen Partei gehörende Ausrüstung, Eigentum, Software und Services sowie andere Dinge (einschließlich aller Kopien derselben) zurück und verwendet diese nicht mehr;
9.5.6 kann der Anbieter sämtliche Kundendaten in seinem Besitz vernichten oder in sonstiger Weise entsorgen, sofern der Anbieter nicht spätestens 30 (dreißig) Tage nach dem Datum des Wirksamwerdens der Vertragskündigung eine schriftliche Aufforderung zur Übergabe des zuletzt durchgeführten Backup der Kundendaten zugeht. Der Anbieter übergibt dem Kunden das Backup nach Erhalt dieser schriftlichen Aufforderung gegen Erstattung der hierfür beim Anbieter anfallenden Kosten. Es gilt zudem Ziffer 4.3 der AGB’s des Anbieters. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Kundendaten zu pflegen oder herauszugeben und kann sie danach löschen und alle Kopien von Kundendaten unter seiner Kontrolle vernichten, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages und nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist schon aus Gründen der Auftragsverarbeitung regelmäßig nicht mehr gegeben sein.
10. Unterbeauftragung und Abtretung
Weder der Anbieter noch der Kunde dürfen diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden rechte und Pflichten an Dritte abtreten oder in sonstiger Weise übertragen, oder derartige Handlungen gemäß diesem Vertrag beabsichtigen, ohne hierzu im Besitz der vorherigen schriftlichen Genehmigung der anderen Partei zu sein, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen haben beide Parteien nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei das Recht, diesen Vertrag an eines ihrer verbundenen Unternehmen oder an ein Unternehmen zu übertragen, das aus einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder sonstigen Geschäftssanierung der betroffenen Partei resultiert. Darüber hinaus darf der Anbieter seine Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten in Unterauftrag vergeben, unter der Voraussetzung, dass der Anbieter weiterhin verantwortlich für die Erbringung der Services aus diesem Vertrag bleibt. Abtretungs-, Unterbeauftragungs- oder sonstige Übertragungsversuche in Verletzung dieser Bestimmung sind null und nichtig.
11. Test-Account
11.1 Der Anbieter ermöglicht dem Kunden einmalig im Rahmen eines Test-Accounts unentgeltlich die Nutzung der Software für bis zu drei (3) Wochen und für bis zu fünfundzwanzig (25) Nutzer sowie unlimitierte Testdaten. Die Nutzung ist ausschließlich intern für Testzwecke des Kunden zulässig, eine produktive Nutzung ist ausgeschlossen. Sofern die Parteien nicht eine Weiterführung der Nutzung von LUCI im Rahmen eines Kunden-Accounts vereinbaren, endet der Nutzungsvertrag über den Test-Account mit Ablauf des drei-(3)-Wochen-Zeitraums automatisch.
11.2 Der Anbieter behält sich vor, die Funktionalitäten des Test-Accounts gegenüber dem Kunden-Account einzuschränken. Der Anbieter kann das Angebot im Rahmen des Test-Accounts jederzeit inhaltlich, vom Aufbau und vom Umfang ändern, erweitern, einschränken oder einstellen.
11.3 Im Rahmen des Test-Accounts stellt der Anbieter dem Kunden die Software in der jeweils verfügbaren Form zur Verfügung, die Regelungen zur Verfügbarkeit und zum Support in Ziffer 4 sowie zum Störungsmanagement in Ziffer 8 gelten nicht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Umfassender Charakter. Diese Vertragsbedingungen stellen zusammen mit dem Auftragsformular, sowie dort eventuell aufgeführten weiteren Vertragsbestandteilen, den vollständigen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden dar. Er ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gilt dieser Vertrag anstelle der – und hat Vorrang vor – sämtlichen Bedingungen bzw. Konditionen, die in der Korrespondenz oder anderswo enthalten sind oder auf die dort verwiesen wird, oder deren Geltung aufgrund des Handelsbrauchs oder regelmäßiger Verhaltensweise vorausgesetzt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen aus einem Auftrag oder sonstigen vom Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Unterlagen sind für den Anbieter nicht verbindlich. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erkennt jede Partei an und erklärt, dass sie sich nicht auf Zusicherungen der anderen Partei gestützt hat, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind. Derartige Zusicherungen sind ausgeschlossen. Die vorliegende Bestimmung schränkt die Haftung für betrügerische abgegebene Zusicherungen in keiner Weise ein.
12.2 Höhere Gewalt. Den Anbieter trifft keine Haftung gegenüber dem Kunden aus diesem Vertrag, wenn er an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird oder diese verspätet erfüllt, oder wenn er an der Geschäftsausübung gehindert wird aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen, insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten (gleich ob dies die Belegschaft des Anbieters oder von Dritten betrifft), Ausfall von Versorgungsleistungen oder von Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzwerken, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, mutwillige Sachbeschädigung, Feuer, Überschwemmung oder Sturm. Der Anbieter setzt den Kunden über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis.
12.3 Verzicht. Der Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag ist nur in schriftlicher Form wirksam und gilt nur für die Partei, gegenüber welcher der Verzicht erklärt wurde und nur für die diesem Verzicht zugrunde liegenden Umstände. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte kumulativ und schließen gesetzliche Rechte nicht aus.
12.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine der Vertragsbestimmungen (oder Teile davon) oder eine später in diesen Vertrag aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Vertragsbestimmungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.
12.5 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Für diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
12.6 Rechte Dritter. Personen, bei denen es sich nicht um Parteien dieses Vertrages handelt, sind weder zur Durchsetzung der Vertragsbestimmungen befugt, noch kommen ihnen diese zugute.
12.7 Änderungen und Ergänzungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform mit Unterschrift, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
13. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUCI GmbH.
Version 1.0
Gültig ab: 01. Mai 2021